Freizeit bei Dienstverhinderung
7. Mai 2019Gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten
22. August 2019Ab 1. September 2019 ist es soweit. Ab diesem Tag haben alle Jungväter die Möglichkeit, vier Wochen Auszeit vom Job – also vier Wochen Zeit für das Baby – zu nehmen.
Was sich für Jungväter ab 1. September ändert und was sie beachten müssen, könnt ihr beiliegender Information entnehmen.