Einmalige Urlaubsunterstützung (ab mindestens 2 Nächten)
Pro Mitarbeiter € 20 / Urlaub / 1 x pro Jahr
Pro Ehepartner € 20 / Urlaub / 1 x pro Jahr
Für jedes Kind (max. 3 Wochen) € 20 / Woche / 1 x pro Jahr
Wenn die Urlaubsbeihilfe in der Personalverrechnung angesucht wurde (ab mind. 5 Nächten), wird eine Liste automatisch an uns weitergeleitet – muss also nicht gesondert angefordert werden.
Zuschuss zum Betriebsausflug *
€ 20 / Jahr
Kulturförderung
€ 2x jährlich € 20 ,00 (das Ticket muss mindestens € 20 gekostet haben)
Für eine besuchte kulturelle Veranstaltung (z.b. Konzert, Ausstellung, Zirkus, Vortrag)
Hochzeitszuschuss
In Form von Gutscheinen.
Eheschließung muss im aktuellen Kalenderjahr stattgefunden haben, Auszahlung bis 31.01. des Folgejahres
Wir bitten um Verständnis, dass der Zuschuss nur einmal ausbezahlt wird, auch wenn beide Partner im Betrieb tätig sind.
Sportförderung
2x jährlich € 30 für Sportveranstaltungen (überregionale Turniere, Wettbewerbe…)
Geburtszuschuss
Geburtengeschenk für Geburten ab 01.01.2021
Jubilargeschenk
Für 30-jährige Betriebszugehörigkeit
Kurzuschuss
€ 5 pro Tag
Aufenthaltsbestätigung der Kuranstalt (gilt nur für genehmigte Kuren)
Krankenhausaufenthalt
€ 5 pro Tag
Ab drei Tagen bzw. zwei Nächten
Pro Kalenderjahr max. 30 Tage mit Rechnung
Außerordentliche Katastrophen- oder Krankenunterstützung
In Härtefällen
Auf Ansuchen beim Angestelltenbetriebsrat DSW
Förderung in Form von Gutscheinen
€ 20,00 pro Angestelltem in Form von Gutscheinen der Wattener Kaufleute
* bitte die Liste selbst unterschreiben, in Vertretung oder im Auftrag ist nicht möglich
Die Auszahlungen der Förderungen erfolgen bis spätestens 31.1. des Folgejahres.
Ausnahme: das Geburtengeschenk könnt ihr euch bis zum 3.Geburtstag des Kindes abholen.
Die Gutscheine der Wattner Kaufmannschaft können bis 31.12.24 abgeholt werden.