Einmalige Urlaubsunterstützung (ab mindestens 2 Nächten)

Pro Mitarbeiter € 20 / Urlaub / 1 x pro Jahr

Pro Ehepartner € 20 / Urlaub / 1 x pro Jahr

Für jedes Kind (max. 3 Wochen) € 20 / Woche / 1 x pro Jahr

Wenn die Urlaubsbeihilfe in der Personalverrechnung angesucht wurde (ab mind. 5 Nächten), wird eine Liste automatisch an uns weitergeleitet – muss also nicht gesondert angefordert werden.

Zuschuss zum Betriebsausflug *

€ 20 / Jahr

 

Kulturförderung

€ 2x jährlich € 20 ,00 (das Ticket muss mindestens € 20 gekostet haben)

Für eine besuchte kulturelle Veranstaltung (z.b. Konzert, Ausstellung, Zirkus, Vortrag)

Hochzeitszuschuss

In Form von Gutscheinen.

Eheschließung muss im aktuellen Kalenderjahr stattgefunden haben, Auszahlung bis 31.01. des Folgejahres

Wir bitten um Verständnis, dass der Zuschuss nur einmal ausbezahlt wird, auch wenn beide Partner im Betrieb tätig sind.

Sportförderung

2x jährlich € 30 für Sportveranstaltungen (überregionale Turniere, Wettbewerbe…)

Geburtszuschuss

Geburtengeschenk für Geburten ab 01.01.2021

Jubilargeschenk

Für 30-jährige Betriebszugehörigkeit

Kurzuschuss

€ 5 pro Tag

Aufenthaltsbestätigung der Kuranstalt (gilt nur für genehmigte Kuren)

Krankenhausaufenthalt

€ 5 pro Tag

Ab drei Tagen bzw. zwei Nächten

Pro Kalenderjahr max. 30 Tage mit Rechnung

Außerordentliche Katastrophen- oder Krankenunterstützung

In Härtefällen

Auf Ansuchen beim Angestelltenbetriebsrat DSW

 Förderung in Form von Gutscheinen 

€ 20,00 pro Angestelltem in Form von Gutscheinen der Wattener Kaufleute

* bitte die Liste selbst unterschreiben, in Vertretung oder im Auftrag ist nicht möglich

 

Die Auszahlungen der Förderungen erfolgen bis spätestens 31.1. des Folgejahres.

Ausnahme: das Geburtengeschenk könnt ihr euch bis zum 3.Geburtstag des Kindes abholen.

Die Gutscheine der Wattner Kaufmannschaft können bis 31.12.24 abgeholt werden.