VfGH Entscheidung zur Sozialversicherungs-Organisationsreform
13. Dezember 2019Schließung AK Tirol
13. März 2020AK Tirol kritisiert, dass derzeitige Schul- und Kindergartenschließungen kein bezahlter Dienstverhinderungsgrund sind
Gestern hat die Bundesregierung beschlossen, Schulen und Kindergärten insbesondere zum Schutz von älteren oder besonders gefährdeten Menschen zu schließen. Die unter 14-jährigen Kinder können aber weiterhin in der Schule oder im Kindergarten betreut werden. Dies bedeutet im arbeitsrechtlichen Klartext: Berufstätige Eltern müssen weiterhin arbeiten gehen, es gibt keine bezahlte Dienstfreistellung.