FAQs – URLAUB
7. Juli 2023ID Austria
4. September 2023Rund 300.000 Menschen, die 2024 oder 2025 in Pension gehen werden, drohen lebenslange Pensionsverluste. Der Grund: die stark verzögerte Teuerungsanpassung bei der Pensionsberechnung. Eine Korrektur wäre durch eine einfache Schutzklausel bei der Pensionsberechnung leicht möglich. Sonst kommt es zu massiven Pensionskürzungen, nur weil man im „falschen“ Jahr das Pensionsalter erreicht!
Der Grund: Am Pensionskonto werden die erworbenen Ansprüche mit der Lohnsteigerung aufgewertet und wertgesichert. Allerdings erfolgt diese Aufwertung zeitverzögert. Konkret wird für die Aufwertung die Einkommenssteigerung vom dritt- zum zweitvorangegangenen Kalenderjahr herangezogen, was bedeutet, dass die Aufwertung der tatsächlichen Inflationsentwicklung um zwei Jahre hinterherhinkt. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2024 wird laut Schätzungen 3,5 Prozent betragen. Damit wird die extreme Teuerung nicht bei der Berechnung der Pensionshöhe berücksichtigt.
All jene, die vor der Wahl stehen 2023 oder 2024 in Pension zu gehen, werden faktisch gezwungen, möglichst früh in Pension zu gehen. Denn bereits ausbezahlte Pensionen werden laut Gesetz mit der Inflationsrate angehoben, die für die Pensionsanpassung 2024 wahrscheinlich zwischen 9,5 Prozent und 10 Prozent betragen wird.
Konkret bedeutet das: Personen, die beispielsweise am 1. Dezember 2023 ihre Pension antreten, bekommen die Inflationsabgeltung und damit ab dem Jahr 2024 voraussichtlich auch eine um 9,5 bis 10 Prozent erhöhte Pension. Personen, die hingegen beispielsweise erst ab 1. Jänner 2024 ihre Pension antreten, würden ohne dringend notwendige Korrektur bei der Pensionsberechnung um die derzeit hohe Inflation umfallen.
Die gpa und wir fordern eine Schutzklausel, die eine Mindestaufwertung in den beiden letzten Jahren vor Pensionsantritt – in Höhe der Preissteigerung bzw Pensionsanpassung gewährleistet. Diese kann sicherstellen, dass bereits erworbene Pensionsansprüche nicht entwertet werden.