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Die neueste Ausgabe unseres Betriebsratmagazins "Kristallklar"

Themen in Ausgabe 39, 09/2024

KV ERHÖHUNGEN SIND KEINE GEHALTSERHÖHUNGEN (S. 4- 6)
LEHRLINGE: TALENTE FÜR DIE ZUKUNFT  (S. 12-15)
BETRIEBSRÄTE BEWÄHRT SEIT HUNDERT JAHREN! (S. 26-27)

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Zweck und Auftrag

Der Betriebsrat dient als Vertretungsorgan der Belegschaft und kann in Betrieben mit zumindest fünf stimmberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden.

Dieser wird aus einer bestimmten Anzahl von Betriebsratmitgliedern gebildet, wobei sich die Anzahl der Mitglieder anhand der im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter ermitteln lässt. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ab vollendetem 18. Lebensjahr, ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, ausgenommen Heim- und Leiharbeiter.
Die Funktionsperiode des Betriebsrates beträgt vier Jahre.

 

Rechte und Pflichten des Betriebsrates

§ 38 ArbVG: „Die Organe der Arbeitnehmerschaft des Betriebes haben die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern.“
Damit die Arbeitnehmerschaft diese Aufgabe erfüllen kann, überträgt ihr das Gesetz eine Reihe von Befugnissen (gesetzliche Mitwirkungsrechte). Sie bilden den Kern der Betriebsverfassung. Für die Ausübung dieser Befugnisse sind die sogenannten Organe der Arbeitnehmerschaft (§ 40 ArbVG) verantwortlich - in erster Linie betrifft dies den Betriebsrat.
Zu diesem Zweck stehen dem Betriebsrat eine Reihe von gesetzlich festgelegten Befugnissen zur Verfügung, die sich in folgenden Gruppen einteilen lassen (II. Teil, 3. Hauptstück ArbVG). 

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Wofür stehen wir und wofür setzen wir uns ein?

Wir vom Angestelltenbetriebsrat wollen sicherstellen, dass eure Arbeitsverträge rechtlich korrekt abgeschlossen werden. Wir wollen eine kompetente Anlaufstelle für alle Mitarbeiter von ganz DSW darstellen.

Darüber hinaus ist uns auch die Zusammenarbeit mit anderen Betriebsräten aus dem Swarovski Konzern wichtig. Denn gemeinsam erreichen wir mehr!

Ein sehr wichtiger Faktor wird auch künftig die frühe Einbindung der Betriebsräte in HR Entscheidungen sein. Denn nur so können wir eine für alle Beteiligten günstige und zufriedenstellende Lösung finden.
Werden wir erst kurz vor Beginn der Kommunikation ins Boot geholt, sind wir zwar informiert, Einfluss können wir aber keinen nehmen – was sich in jedem Fall nachteilig für die Belegschaft, aber auch für die Firma auswirkt.

Eine gut gelebte Sozialpartnerschaft fördert die Zufriedenheit und damit die Leistungsbereitschaft der gesamten Belegschaft. Weiters sehen wir eine unbedingte Notwendigkeit, dass unser Büro nicht nur für diverse soziale Einrichtungen als Anlaufstelle und Treffpunkt offen und erreichbar ist. Dafür konnten wir durch die Übersiedelung in unser neues Büro im EG Gebäude B die entsprechende Infrastruktur schaffen!

Gemeinsam, auf der Basis von Fairness und Vertrauen, stehen wir für eine beständige Zukunft.


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